Verkehrsemissionen

Auf dem Weg zu einer CO2-neutralen Autobahn bauen wir die Infrastruktur für E-Mobilität kontinuierlich aus. Bis Ende 2022 waren bereits 31 Raststationen mit 200 Schnellladepunkten für Elektro-Autos ausgestattet. Die seit 2020 geltenden neuen LKW- und Busmauttarife zur Förderung von emissionsarmer Mobilität, schaffen Anreize in neue, moderne und saubere Mobilität zu investieren.

Laut der vom Umweltbundesamt errechneten Kennzahlen stiegen die Treibhausgas-Emissionen des Individualverkehrs auf den Autobahnen und Schnellstraßen im Jahr 2022 um 4,3 % auf rund 7,95 Mio. t CO2-Äquivalent. Die Fahrleistung ist im Jahr 2020 und 2021 im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund der COVID-19-Pandemie stark gesunken, jedoch 2022 wieder deutlich gestiegen, wenn auch nicht auf eine Fahrleistung in der Zeit vor der COVID-19-Pandemie (vgl. 2019). Die Zunahme der Treibhausgas-Emissionen im Jahr 2022 in Relation zu 2021 ist u.a. auf den kompletten Wegfall der pandemiebedingten Beschränkungen zurückzuführen.

Förderung emissionsarmer Mobilität

Um emissionsarme Mobilität zu fördern, gelten seit 2020 neue LKW- und Busmauttarife sowie Tarife für schwere Wohnmobile. Fahrzeuge über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht (hzG) mit Elektro- bzw. Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb (E/H2) werden in einer neuen Tarifgruppe (E/H2) berücksichtigt und die Mauttarife um 75 % gesenkt. Dadurch werden Anreize geschaffen, Investitionen in eine neue, moderne und saubere Mobilität zu fördern. Die externen Kosten für Luftverschmutzung werden den Schwerfahrzeugen seit 2020 vollumfänglich angelastet.

Ausbau von Ladestationen

Auch auf unseren Autobahnen und Schnellstraßen wird die Infrastruktur für E-Mobilität kontinuierlich ausgebaut. Als wichtigen Schritt zur CO2-neutralen Autobahn sind derzeit 11 ultraschnelle Ladestationen (die Leistung dieser Ladestationen beträgt 350 kW) entlang unseres Streckennetzes in Betrieb. Das entspricht im Durchschnitt betrachtet einer Ultraschnellladestation alle 200 km. Damit wird ein Vollaufladen in rund 15 Minuten ermöglicht. Mit Ende 2022 waren 31 Raststationen mit Ladestationen (in Summe 200 Ladepunkte unterschiedlichster Ladeleistungsniveaus) für Elektro-Fahrzeuge ausgestattet. Damit ist bereits eine gute Abdeckung unseres Straßennetzes gegeben: Im Schnitt sind bereits jetzt alle 72 Kilometer entlang der Autobahnen und Schnellstraßen E-Ladestationen vorhanden.

Die Ladestationen sind mit allen gängigen Steckertypen (CHAdeMO, CCS und Typ2) ausgestattet und an eine offene E-Roaming-Plattform angebunden. Damit erhalten alle nationalen und auch internationalen Kund:innen einen einfachen Zugang zu den Ladestationen. So machen wir elektrisches Langstreckenfahren einfach und komfortabel.

Die ASFINAG hat sich gemeinsam mit ihren Raststationspartner:innen zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2025 an allen relevanten Raststationen Möglichkeiten zum Laden von E-Fahrzeugen geschaffen werden sollen und somit im Schnitt ca. alle 40 km Ladestationen mit mindesten 4 Ladepunkten den Kund:innen zur Verfügung stehen werden. Auch wenn im Jahr 2022 zu beobachten war, dass einige neue Standorte, welche bereits fix zur Umsetzung vorgesehen waren, aufgrund von Schwierigkeiten in der Lieferkette sowie Verzögerungen im generellen Errichtungsablauf (z. B. durch fehlende Produkte, ausstehende behördliche Genehmigungen, noch unklare Rahmenbedingungen, usw.) – meist ausgelöst durch COVID-19 bzw. der Situation in der Ukraine – nicht rechtzeitig umgesetzt werden konnten, scheint der Zielhorizont 2025 weiterhin realistisch zu sein. Bereits 2023 sind 12 neue Ladestationsstandorte geplant.

Weitere Park & Drive-Anlagen

Um die Bildung von Fahrgemeinschaften zu fördern und zur Verringerung des Besetzungsgrades der PKW auf unserem Netz gibt es derzeit 69 Park & Drive-Anlagen mit rund 2.150 Stellplätzen. 2022 wurde eine neue Park & Drive-Anlage bei der Anschlussstelle S 33 St. Pölten Ost sowie eine Stellplatzerweiterung bei der Park & Drive-Anlage an der Anschlussstelle S 10 Kefermarkt umgesetzt. Bis 2024 sind bis zu 6 zusätzliche Anlagen bzw. Erweiterungen in Planung.

Unser Nachhaltigkeitsprogramm

Ziele Maßnahmen Zeithorizont Status
Stufenweiser Ausbau der E-Ladestationen am Netz nach Bedarf ·         Inbetriebnahme von 66 Ladepunkten auf 9 Raststationen und Planung des Ausbaus an weiteren 10 Standorten 2023
Ausbau von Park & Drive-Anlagen ·         Erweiterung um 6 Park & Drive-Anlagen und bedarfsgerechte Planung weiterer Anlagen 2024
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Unser Beitrag zu den SDGs und Zielen

SDGs Ziele Unser Beitrag

Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

8.4: Bis 2030 die weltweite Ressourceneffizienz in Konsum und Produktion Schritt für Schritt verbessern und die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung anstreben, im Einklang mit dem Zehnjahres-Programmrahmen für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster, wobei die entwickelten Länder die Führung übernehmen Mit dem weiteren Ausbau der
E-Ladestationen entlang unseres Netzwerks stellen wir unseren Kund:innen die Infrastruktur für
E-Mobilität zur Verfügung.

Um den Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu erleichtern, bauen wir die Stellplätze in Park & Ride-Anlagen kontinuierlich aus. Diese fördern zugleich auch die Bildung von Fahrgemeinschaften.

Zudem schaffen wir mit unseren Mauttarifsystemen Anreize in alternative, saubere Mobilität zu investieren.

Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen

9.4: Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen Mit Ende 2022 waren bereits 31 Raststationen mit Ladestationen für Elektro-Autos am ASFINAG-Netz ausgestattet. Die Leistung der Ladestationen beträgt bis zu 350 kW. Damit wird ein ultraschnelles Laden in rund 15 Minuten ermöglicht.
 

Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

11.2: Bis 2030 den Zugang zu sicheren, bezahlbaren, zugänglichen und nachhaltigen Verkehrssystemen für alle ermöglichen und die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, insbesondere durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, mit besonderem Augenmerk auf die Bedürfnisse von Menschen in prekären Situationen, Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderung und älteren Menschen Die ASFINAG fördert nachhaltige Mobilität insbesondere durch den Ausbau von E-Ladestationen auf dem Netz, durch die Errichtung von Park & Drive-Anlagen und damit die Verknüpfung mit dem öffentlichen Verkehr und die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene, um Stausituationen zu vermeiden.

Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

13.1: Die Widerstandskraft und die Anpassungsfähigkeit gegenüber klimabedingten Gefahren und Naturkatastrophen in allen Ländern stärken

13.2: Klimaschutzmaßnahmen in die nationalen Politiken, Strategien und Planungen einbeziehen

Im Sinne der Stärkung der Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit der ASFINAG wurde 2020 der Prozess zur Integration von Klimarisiken gestartet.

Naturkatastrophen und extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen, Muren, Lawinen oder Felsstürze können Schäden am ASFINAG-Netz verursachen. Seit 2015 beschäftigen wir uns daher intensiv mit den Folgen, u. a. durch gezielte Kooperationen mit der ÖBB oder Joanneum Research. In den letzten Jahren wurden Gefahrenstellen begutachtet und zahlreiche Präventionsmaßnahmen eingeleitet bzw. bereits umgesetzt. Weiters vernetzen wir uns auch international zum Schutz vor Naturgefahren in der Conference of European Directors of Roads (CEDR) sowie der World Road Association (PIARC).

GRI Disclosures:
03-03
203-01
Infrastrukturinvestitionen und geförderte Dienstleistungen
305-03
Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
305-04
Intensität der THG-Emissionen
305-05
Senkung der THG-Emissionen
413-02
Geschäftstätigkeiten mit erheblichen tatsächlichen oder potenziellen negativen Auswirkungen...

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